Mark Schäfer, Fachanwalt für Sozialrecht, gibt einen detaillierten Überblick über die geschichtliche Entwicklung und die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen für den Bezug des Bürgergeldes. Grundlage ist das SGB II, zuletzt geändert durch das Bürgergeldgesetz zum 1. Januar 2023.

Ziele: Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, Leistungen aus einer Hand, Verhinderung der Hilfsbedürftigkeit.

In seinen Ausführungen übt Mark Schäfer Kritik an den neuen wenn auch abgeschwächten Sanktionsmaßnahmen, jedoch weist er Kritik am Bürgergeld selbst zurück: „die Sicherung des Existenzminimums ist im Grundgesetz geschützt.“

In seinen Ausführungen verdeutlicht er, dass es keine massenweise Flucht aus dem Arbeitsmarkt wegen der Sozialleistung „Bürgergeld“ gibt, sich Arbeit immer noch lohnt und jemand der Arbeit hat letztendlich mehr Geld zur Verfügung hat als jemand, der nicht arbeitet.

Vertiefende Information ist der Präsentation zu entnehmen, ein Blick dort hinein, lohnt sich: Das Buergergeld

Am 9. Juni geht es um dich, um uns und um die Zukunft Europas.